Geschäftsnummer: | 24.439 |
Eingereicht von: | Rechsteiner Thomas |
Einreichungsdatum: | 14.06.2024 |
Stand der Beratung: | - |
Zuständigkeit: | Parlament |
Schlagwörter: | Bundesgesetz; Krankenversicherung; Einzelleistungstarife |
Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) soll derart angepasst werden, dass Einzelleistungstarife in der OKP vermieden werden.
Nach einer kurzen Verschnaufpause steigen die Gesundheitskosten zu Lasten der OKP seit 2022 stark wieder an. Aus diesem Grund sind auch die Prämien wieder stark gestiegen (+6,6 Prozent zwischen 2022 und 2023 und +8,7 Prozent zwischen 2023 und 2024). Diese Entwicklung dürfte sich in den nächsten Jahren fortsetzen, zumal keine wirklich wirksamen Gegenmassnahmen ergriffen werden.
Die aktuelle Vergütung auf der Grundlage der Menge der erbrachten Leistungen spielt dazu eine entscheidende Rolle. Die Leistungserbringer haben keinen Anreiz, die Patienten optimal (effiziente Nutzung der Ressourcen unter Berücksichtigung des Patientennutzens) zu behandeln, sondern vielmehr maximal (Erbringung aller möglichen Leistungen). Darüber hinaus wird ein ineffizienter Leistungserbringer auch noch besser bezahlt (zusätzliche Vergütung für jede Leistung, auch wenn sie unnötig oder überflüssig ist; dies gilt auch für Leistungen von schlechter Qualität).
So führen die derzeitigen Vergütungssysteme zu falschen Anreizen. Schätzungen zufolge sind 20% der erbrachten Leistungen unnötig.
In Anbetracht der aktuellen Situation in Bezug auf die Kosten zu Lasten der OKP sollte man auf Einzelleistungstarife verzichtet. Sie könnten zum Beispiel durch eine qualitätsbasierte Vergütung (zum Beispiel Ansätze aus dem Value Based Health Care wie Pay for performance, Capitation oder Bundled Payments) ersetzt werden. Eine andere Alternative wäre es ausserdem, vermehrt Fallpauschalen zu vereinbaren.